Verfahren zur DDG – Anerkennung als Behandlungseinrichtung für Patienten mit Typ 1 oder Typ 2 Diabetes

Das RCM-Modell ist ein speziell für den Bereich Diabetes im Gesundheitswesen entwickeltes Modell.

Das RCM-Modell gibt es seit dem 7. November 2005. Es ist ein auf DIN EN ISO 9001 basiertes Anerkennungsverfahren. Dieses Modell kann insbesondere auch bei bereits erfolgter DIN EN ISO 9001-Zertifizierung genutzt werden, um den Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der DDG zu führen.

Das RCM-Modell basiert auf der Norm DIN EN ISO 9001. Es wurde ergänzt um die von der DDG festgelegten Pflicht-Items für Behandlungseinrichtungen. Diese Pflichtkriterien wurden aus der Praxis von erfolgreichen Behandlungseinrichtungen ermittelt, in denen ein diabetesspezifisches Qualitätsmanagementsystem praktiziert wird.

In Weiterentwicklung des DIN EN ISO 9001-Modells wurde im RCM-Modell ein Scoring-System zur quantifizierenden Bewertung etabliert.

Der folgende Prozess stellt den Ablauf des Anerkennungsverfahrens nach dem RCM-Modell dar. Die Schnittstellen zwischen der DDG und RCM sowie der Antrag stellenden Einrichtung wird aufgezeigt.


Vertragsabschluss


1. Abschnitt

Der Antragssteller (z.B.  Klinik oder Praxis) sendet und ein Anmeldeformular an die DDG (Download von der Homepage der DDG) – ergänzt um die Mitteilung, dass er durch die DDG-akkreditierte Einrichtung RCM zertifiziert werden möchte.

RCM erhält das ausgefüllte Antragsformular.


2. Abschnitt

Die DDG-Geschäftsstelle prüft den Eingang der Bearbeitungsgebühr und die Korrektheit der Anmeldung und informiert RCM bzgl. der Anmeldung.


3. Abschnitt

RCM nimmt Kontakt mit dem Antragssteller auf und klärt die Vertragsmodalitäten (Angebotsabgabe).


4. Abschnitt

Nach der Beauftragung der anzuerkennende Einrichtung und der Auftragsannahme seitens RCM werden die für die Anerkennung relevanten Dokumente ausgetauscht. Seitens RCM werden die Dokumente ausgewertet und die Einrichtung über das Ergebnis informiert.


5. Abschnitt

RCM prüft die Realisierung des QM-Systems vor Ort beim Antragssteller und erstellt einen abschließenden Anerkennungsbericht und der Empfehlung zur Erteilung der Anerkennung seitens der DDG e.V.


6. Abschnitt

Der Anerkennungsbericht wird von der DDG geprüft und bei positiven Ergebnis die Anerkennung ausgestellt:

Zertifiziertes Diabeteszentrum Diabetologikum DDG mit diabetesspezifischem Qualitätsmanagement


7. Abschnitt

Wirtschaftlicher Abschluss durch RCM.