Durchführung von Energieaudits gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) wurde im Bundesgesetzblatt am 15.04.2015 geändert und veröffentlicht. Das Gesetz verpflichten diejenigen Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen sind, ein Energieaudit nach Maßgabe des 8 des EDL-G bis zum 05. Dezember 2015 und mindestens alle 4 Jahre (gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits) ein weiteres Energieaudit durchzuführen. Unternehmen sind von dieser Pflicht befreit, wenn sie
- mit der Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 nachweislich begonnen und die energetische Bewertung (siehe Abs. 4.4.3 der Norm) durchgeführt haben
- mit der Einführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 begonnen und folgende Maßnahmen bereits umgesetzt haben: mindestens die Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger mit einer Bestandsaufnahme der Energieströme und Energieträger, der Ermittlung wichtiger Kenngrößen in Form von absoluten und prozentualen Einsatzmengen gemessen in technischen und bewertet in monetären Einheiten und der Dokumentation der eingesetzten Energieträger mit Hilfe einer Tabelle.
RCM führt Energieaudits auf Basis der Normenreihe DIN EN 16247 durch.